26. April 2021 – Thema: Es gibt keine Überprüfung der Erlasse und Gesetze auf ihre verfassungsrechtliche Richtigkeit bevor sie inKraft treten.Es gibt keine zeitliche Begrenzung von Notverordnungen und Gesetzen.Es gibt kein unabhängiges interdisziplinäres Gremium, das über die Verhältnismäßigkeit dieser Verordnungenund Gesetze mit entscheidet um den Nutzen einer Maßnahme zu gewährleisten.

08. April 2021 – Thema: Grundrechtseinschränkungen durch Pandemieerlasse ohne Parlamentsbeteiligung zeitlich begrenzen. DieHauptdiskussion muss darüber öffentlich erfolgen, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen.

20.03.2021

Ausnahmegesetzgebung in der Corona Zeit

Die Regierung handelt seit fast einem Jahr mit einer Notfall Gesetzgebung, die nicht durch das Parlament legitimiert wurde und noch aus den Anfängen des Grundgesetzes stammt.

Die Dauer und die Durchsetzung dieser Maßnahmen sind nicht für ein demokratisches System geeignet. Dies wird offensichtlich bei nahezu jeder vor Gerichten angefochtenen Maßnahme, die häufig als rechtswidrig dann zurückgenommen werden muss. Spätestens jetzt bedürfen die Maßnahmen einer parlamentarischen Diskussion mit den anschließenden Entscheidungsabstimmungen.

Die getroffenen Maßnahmen zeigen offensichtlich keinen dauerhaften Erfolg. Ein Beispiel ist der Beginn der dritten Welle schon am Ende des zweiten lock down und nicht erst mit der Teilöffnung.

Die Maßnahmen zeigen jedoch ein solides Maß an Konzeptlosigkeit und ein Mangel an Weitsichtigkeit. Es fehlt eine gesamtheitliche Risikoabwägung. Es ist wichtig Risikogruppen zu schützten, aber nicht um andere Gruppen der Gesellschaft für die Zukunft nachhaltig zu schädigen. Nicht Betroffene müssen wieder ein normales Leben führen können, sonst ist unser gesamtes System in kurzer Zeit zerstört. Denn am Ende schaffen die Arbeitenden die Grundlage für die Menschen im Rentenalter. Die zukünftige Generation hat schon 1 Jahre Schule und soziale Kontakte verloren.

Grundgesetz Art 20 und 20a

18.03.2021

Meine Forderung: Verbot des Zusatzverdienstes oder Zusatzbeschäftigung von Abgeordneten denn:

Grundgesetz Artikel 38 „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 48 (3)“ Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel.

Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. “Die Abgeordnetenentschädigung: pro Monat ab 1.7.2019 sind es 10.083,47 €. Dazu kommt die steuerfrei Aufwandspauschale von 4.560,59 € pro Monat.

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten